Rauchmelderpflicht

Rauchmelderpflicht in Hessen

Rauchmelder retten LebenDas Land Hessen führte die Rauchmelderpflicht am 24. Juni 2005 ein.

Anfangs galt diese nur für Neubauten, wurde jedoch im Jahr 2011 erweitert. Bis zum 31.12.2014 mussten alle Wohnungen mit Rauchmeldern nachgerüstet werden. Rauchmelder retten Leben Feuer ist teuer – Rauchmelder sind billiger !
Nachts verunglücken die meisten Brandopfer in den eigenen vier Wänden. Dabei enden 70% der Fälle tödlich. Dabei ist die Rauchentwicklung ohne Rauchmelder gefährlicher als das Feuer. Rauchmelder retten Leben! Die Folgen der Rauchgasvergiftung, ist zu 95% die Todesursache! Rauchmelder haben sich als vorbeugenden Brandschutz bewährt.
Gerade nachts schläft auch der Geruchssinn, so dass die Opfer im Schlaf von den gefährlichen Rauchgasen überrascht werden. Ein Rauchmelder bringt Ihnen Sicherheit

Rauchmelder retten Leben – der schrille Alarm vom Rauchmelder warnt Sie auch Nachts rechtzeitig vor der Brandgefahr und verschafft Ihnen den nötigen Vorsprung, um sich und Ihre Familie in Sicherheit bringen zu können.
Gemäß § 13 Absatz 5 (HBO) der Hessischen Bauordnung muss in jedem Schlafzimmer, jedem Kinderzimmer und jedem Flur, der als Rettungsweg aus Aufenthaltsräumen dient, mindestens ein Rauchmelder angebracht werden. In einer Wohnung mit einem Schlafzimmer, einem Kinderzimmer und einem Flur, von dem beide Räume abgehen, sind also 3 Rauchmelder nötig.
Wichtig: Da Rauch nach oben steigt, müssen Rauchmelder immer an der Decke und möglichst in der Raummitte angebracht werden. Zu Wänden, Raumteilern und sonstigen Hindernissen sollten mindestens 50 Zentimeter und zu Leuchtkörpern 1 Meter Abstand eingehalten werden. Sollten Sie in einer Wohnung zur Miete wohnen und keine Rauchmelder besitzen, so sprechen Sie mit Ihrem Vermieter. Er ist als Eigentümer dafür verantwortlich, Rauchmelder zu installieren.

Die jährliche Inspektion und Wartung der Rauchmelder ist sinnvoll und notwendig, um die Funktionsbereitschaft des Melders zu testen. Der Rauchmelder ist entsprechend der Bedienungsanleitung je nach Herstellerangaben einer Funktionskontrolle zu unterziehen.
Weiterhin muss die Batterie nach Herstellerangaben ausgewechselt werden. Ein Batteriewechsel muss spätestens dann erfolgen, wenn der Rauchmelder den erforderlichen Batteriewechsel akustisch signalisiert. Rauchwarnmelder mit nicht auswechselbaren Langzeitbatterien (z. B. Rauchwarnmelder mit dem Q) sind nach Herstellerangaben auszutauschen, spätestens jedoch, wenn die Störungsmeldung der Energieversorgung auftritt.

Pflege der Rauchmelder

Entstauben Sie bei Bedarf den Melder mit einem weichen Tuch.
Entfernen Sie bei Bedarf Verschmutzungen mit einem feuchten Lappen, verwenden Sie dazu keine Reinigungsmittel. Betätigen Sie den Prüftaster und warten Sie auf die positive Rückmeldung des
Melders. Bekommen Sie keine Rückmeldung, muss die Batterie oder ggf. der Melder getauscht werden. In Umgebungen mit höherer Staubbelastung empfiehlt es sich, die Melder öfters mit einem Tuch zu entstauben bzw. abzuwischen, nicht jedoch auszusaugen oder mit Pressluft zu reinigen.

Fehlalarme durch Rauchmelder

Manche Leute sind der Meinung, es sei sinnvoller, keine Rauchmelder zu installieren, da sie häufig nachts durch Fehlalarme und Batteriewechseltöne geweckt werden. Das kommt zwar vor, ist aber bei guten Rauchmeldern immer ein Zeichen von schlechter Wartung und Pflege. Installieren Sie den Rauchmelder exakt so, wie im Handbuch vorgegeben. Wechseln Sie die Batterie regelmäßig im vorgegebenen Intervall, z. B. jährlich. Wenn Sie nicht warten, bis die Batterie leer ist, werden Sie nachts nicht vom Batterieton geweckt. Ihr Öl im Auto wechseln Sie schließlich auch nicht erst, wenn die rote Kontrolllampe im Armaturenbrett aufleuchtet. Denn dann ist es zu spät.

Weitere Informationen dazu erhalten Sie auch unter www.rauchmelder-lebensretter.de.